Unsere FPV-Drohneneinsätze erfolgen in der EU-Open-Kategorie, insbesondere in den Unterkategorien A1 und A3. Hier erfährst du die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen gemäß der EU-Drohnenverordnung.
Die Kategorie A1 erlaubt Flüge mit leichten Drohnen (unter 250 g bzw. bis 900 g mit A2-Zertifikat) auch über einzelne unbeteiligte Personen — jedoch nicht über Menschenansammlungen. Ideal für dynamische FPV-Aufnahmen im urbanen und ländlichen Raum.
Flug über einzelne unbeteiligte Personen erlaubt (nicht dauerhaft).
Kein Flug über Menschenansammlungen (Veranstaltungen, Konzerte, Menschenmengen).
Flug im Sichtflug (VLOS) — stets in Sichtweite des Piloten.
EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich (Online-Schulung + Prüfung) für Geräte > 250 g.
Flüge nur tagsüber — Nachtflüge nur mit Ausnahmegenehmigung.
Flugverbotszonen beachten (Flughäfen, Militär, Naturschutz, Kontrollzonen).
Die Kategorie A3 erlaubt Flüge mit schwereren Drohnen (bis 25 kg) in Gebieten ohne unbeteiligte Personen — mit mindestens 150 m Abstand zu Menschen, Siedlungen und Verkehrswegen. Ideal für Aufnahmen in freiem Gelände, Industriebrachen und Natur.
Flug in Gebieten ohne unbeteiligte Personen (Freigelände, Felder, Industriebrachen).
Mindestens 150 m Abstand zu unbeteiligten Personen, Städten und Siedlungen.
Kein Flug über Menschen oder befahrene Straßen.
Flug im Sichtflug (VLOS) — stets in Sichtweite des Piloten.
EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich (Online-Schulung + Prüfung).
Flugverbotszonen beachten (Flughäfen, Militär, Naturschutz, Kontrollzonen).
Viele Einschränkungen der Open-Kategorien A1 und A3 können mit der entsprechenden behördlichen Genehmigung aufgehoben werden. Hier erfährst du, was mit einer Ausnahme- oder Sondergenehmigung möglich ist.
Flüge in der Dunkelheit sind mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde möglich.
Flüge über größere Menschenmengen (Events, Konzerte) erfordern eine spezielle Genehmigung (Spezifische Kategorie).
Flüge in der Nähe von Flughäfen oder Kontrollzonen sind mit Freigabe der DFS (Deutsche Flugsicherung) möglich.
Flüge über die reguläre Höhengrenze von 120 m können mit einer Ausnahmegenehmigung genehmigt werden.
Flüge in Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten können mit Zustimmung der Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Flüge außerhalb der direkten Sichtweite erfordern eine BVLOS-Genehmigung und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Bevor wir für dich fliegen, stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen der Open-Kategorien A1 und A3 erfüllt sind. Diese Checkliste zeigt, worauf es ankommt.
Online-Schulung beim LBA absolvieren und Prüfung bestehen (für Geräte > 250 g Pflicht).
Registrierung als Drohnen-Betreiber mit eID-Kennzeichen auf der Drohne.
Drohne muss die passende C-Klassen-Kennzeichnung (C1–C4) tragen.
Die Drohne muss jederzeit mit bloßem Auge sichtbar bleiben (VLOS).
Kontrollzonen und Verbotsbereiche über die offizielle App/Karte der DFS prüfen.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist für gewerbliche Einsätze Pflicht.
Die hier dargestellten Regelungen basieren auf den offiziellen EU-Drohnenverordnungen und nationalen Vorschriften. Bitte prüfe die Originaldokumente für verbindliche Informationen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Luftfahrtbehörde. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2024.