Rechtliches & Nutzungshinweise

Drohnen-Kategorien
A1 & A3 — Rechte & Einschränkungen

Unsere FPV-Drohneneinsätze erfolgen in der EU-Open-Kategorie, insbesondere in den Unterkategorien A1 und A3. Hier erfährst du die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen gemäß der EU-Drohnenverordnung.

EU-VERORDNUNG 2019/947OPEN KATEGORIEA1 / A3
Kategorie A1

Open A1 — Flüge über einzelnen Personen

Die Kategorie A1 erlaubt Flüge mit leichten Drohnen (unter 250 g bzw. bis 900 g mit A2-Zertifikat) auch über einzelne unbeteiligte Personen — jedoch nicht über Menschenansammlungen. Ideal für dynamische FPV-Aufnahmen im urbanen und ländlichen Raum.

Maximales Abfluggewicht
< 250 g (C0/C1) oder bis 900 g (mit A2-Zertifikat)
Maximale Flughöhe
120 m über Boden
Überflug
Über einzelne Personen erlaubt (nicht über Menschenansammlungen)
Erlaubt

Flug über einzelne unbeteiligte Personen erlaubt (nicht dauerhaft).

Verboten / Einschränkung

Kein Flug über Menschenansammlungen (Veranstaltungen, Konzerte, Menschenmengen).

Erlaubt

Flug im Sichtflug (VLOS) — stets in Sichtweite des Piloten.

Erlaubt

EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich (Online-Schulung + Prüfung) für Geräte > 250 g.

Verboten / Einschränkung

Flüge nur tagsüber — Nachtflüge nur mit Ausnahmegenehmigung.

Verboten / Einschränkung

Flugverbotszonen beachten (Flughäfen, Militär, Naturschutz, Kontrollzonen).

Kategorie A3

Open A3 — Flüge fernab von Personen

Die Kategorie A3 erlaubt Flüge mit schwereren Drohnen (bis 25 kg) in Gebieten ohne unbeteiligte Personen — mit mindestens 150 m Abstand zu Menschen, Siedlungen und Verkehrswegen. Ideal für Aufnahmen in freiem Gelände, Industriebrachen und Natur.

Maximales Abfluggewicht
bis 25 kg (C3/C4-Klasse oder Eigenbau)
Maximale Flughöhe
120 m über Boden
Mindestabstand zu Personen
150 m zu unbeteiligten Personen
Erlaubt

Flug in Gebieten ohne unbeteiligte Personen (Freigelände, Felder, Industriebrachen).

Verboten / Einschränkung

Mindestens 150 m Abstand zu unbeteiligten Personen, Städten und Siedlungen.

Verboten / Einschränkung

Kein Flug über Menschen oder befahrene Straßen.

Erlaubt

Flug im Sichtflug (VLOS) — stets in Sichtweite des Piloten.

Erlaubt

EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich (Online-Schulung + Prüfung).

Verboten / Einschränkung

Flugverbotszonen beachten (Flughäfen, Militär, Naturschutz, Kontrollzonen).

Mit Genehmigung möglich

Was mit behördlicher Genehmigung möglich ist

Viele Einschränkungen der Open-Kategorien A1 und A3 können mit der entsprechenden behördlichen Genehmigung aufgehoben werden. Hier erfährst du, was mit einer Ausnahme- oder Sondergenehmigung möglich ist.

Nachtflüge

Flüge in der Dunkelheit sind mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde möglich.

Ausnahmegenehmigung erforderlich

Flug über Menschenansammlungen

Flüge über größere Menschenmengen (Events, Konzerte) erfordern eine spezielle Genehmigung (Spezifische Kategorie).

Spezifische Kategorie & Genehmigung

Flug in Kontrollzonen

Flüge in der Nähe von Flughäfen oder Kontrollzonen sind mit Freigabe der DFS (Deutsche Flugsicherung) möglich.

Freigabe der DFS

Flug über 120 m Höhe

Flüge über die reguläre Höhengrenze von 120 m können mit einer Ausnahmegenehmigung genehmigt werden.

Ausnahmegenehmigung erforderlich

Flug in Naturschutzgebieten

Flüge in Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten können mit Zustimmung der Naturschutzbehörde genehmigt werden.

Zustimmung der Naturschutzbehörde

Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS)

Flüge außerhalb der direkten Sichtweite erfordern eine BVLOS-Genehmigung und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

BVLOS-Genehmigung & Technik
Vorbereitung

Vor dem Flug: Wichtige Vorbereitungen

Bevor wir für dich fliegen, stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen der Open-Kategorien A1 und A3 erfüllt sind. Diese Checkliste zeigt, worauf es ankommt.

01

Kompetenznachweis A1/A3

Online-Schulung beim LBA absolvieren und Prüfung bestehen (für Geräte > 250 g Pflicht).

02

Betreiber registrieren

Registrierung als Drohnen-Betreiber mit eID-Kennzeichen auf der Drohne.

03

C-Klassen-Kennzeichnung

Drohne muss die passende C-Klassen-Kennzeichnung (C1–C4) tragen.

04

Sichtflug einhalten

Die Drohne muss jederzeit mit bloßem Auge sichtbar bleiben (VLOS).

05

Fluggebiet prüfen

Kontrollzonen und Verbotsbereiche über die offizielle App/Karte der DFS prüfen.

06

Versicherung abschließen

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist für gewerbliche Einsätze Pflicht.

Quellen & offizielle Verordnungen

Offizielle Quellen

Die hier dargestellten Regelungen basieren auf den offiziellen EU-Drohnenverordnungen und nationalen Vorschriften. Bitte prüfe die Originaldokumente für verbindliche Informationen.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Luftfahrtbehörde. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2024.